Tom's Fishing Tours

Datenschutz & AGB

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Wir bitten Sie um aufmerksame Kenntnisnahme der nachfolgenden Reise- und Geschäftsbedingungen. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Da wir als Reisevermittler auftreten, haften wir nicht für die Leistungserbringung durch den Veranstalter, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reise.

1. Reiseabschluss

Mit der mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Anmeldung einer Reise bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Um Mißverständnisse zu vermeiden, bitten wir um Verwendung unseres Anmeldebogens. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Der Anmelder erkennt die Reise- und Geschäftsbedingungen mit der Anmeldung bzw. mit Leistung der Anzahlung verbindlich an. Er haftet auch für die durch ihn angemeldeten Mitreisenden.

2. Leistungen und Preise

Preise, Reisetermine und Beschreibungen sind den für das jeweilige Geschäftsjahr gültigen Prospekten und Preislisten zu entnehmen. Bei einer Preiserhöhung oder gravierenden Leistungsänderung sind Sie zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.

3. Zahlung

Die Anzahlung unserer vermittelten Reisen beträgt grundsätzlich 20% des Reisepreises, der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn fällig. Eine angemessene Kaution darf vor Ort bei der Überlassung von Wertgegenständen, Booten, Motoren, Auto oder ähnlichem verlangt werden.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn formlos vom Vertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen empfelhlen wir Ihnen aber die schriftliche Kündigung. Für die Reisevorbereitungen berechnen wir Ihnen bis 60 Tage vor Reisebeginn die 20% Anzahlung, bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, danach müssen wir Ihnen den gesamten Reisepreis berechnen.

5. Umbuchung

Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Umbuchung/Namensänderung mit 75,- EUR pro Person berechnet.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Ist eine Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (Naturkatastrophen, Streik, Ausfall der Beförderungsfirmen usw.) nicht durchführbar, behalten wir uns vor, die Reise bis vier Wochen vor Beginn abzusagen und Sie unverzüglich in Kenntnis zu versetzen. Der Reiseteilnehmer hat Anspruch auf volle Erstattung des eingezahlten Betrages. Ein darüber hinausgehender Entschädigungs-anspruch besteht nicht.

7. Erstattung einzelner Leistungen

Sollten Sie bestimmte Leistungen einer Reise nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns für Sie um die Erstattung bemühen. Geringwertige Leistungen und Leistungen deren Erstattung örtliche Bedingungen entgegen stehen, können nicht erstattet werden. Dies gilt insbesondere für im voraus gebuchte Angellizenzen und Hochseeausfahrten.

8. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluß verschiedener Reiseversicherungen der Europäischen Reiseversicherungs AG, die Sie bei uns buchen können.

9. Haftung der Reiseagentur

Als Reisevermittler haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet dem Veranstalter oder Leistungsträger unverzüglich etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Können die Mängel kurzfristig beseitigt werden entfällt die Haftung. Ist eine kurzfristige Beseitigung der Mängel vor Ort nicht möglich, sind Sie verpflichtet, sich telefonisch oder per Fax mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden versuchen eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung zu erbringen. Für eine im Rahmen einer Reise erbrachten Beförderungsleistung z. B. mit dem Flugzeug, für die ein separater Beförderungsausweis ausgestellt wird, haften nicht wir, sondern der Beförderer, dessen Beförderungsbedingungen gültig sind. Dies gilt ebenso für andere Leistungen, die wir nur vermitteln. Wir haften nicht für Druckfehler und erforderliche Änderungen aufgrund von Irrtümern. Wir geben weder Fanggarantie noch haften wir für die Qualität gefangener Fische. Die Rechte an unverlangt, eingesandten Fotomaterial und Schriften gehen auf uns über.

10. Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung

Ansprüche jeglicher Art hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Reisebeendigung bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach vertraglichem Reiseende.

11. Paß- und Zollbestimmungen

Für die Einhaltung der Paß- und Zollbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich, entstehende Kosten trägt der Reiseteilnehmer.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Erftstadt.